Verkaufs-
und Lieferungsbedingungen der Firma Kassensysteme Teichmann, Inh. Christian
Redo, im Folgendem „KT“ genannt)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allen Angeboten, Vereinbarungen und
Lieferungen liegen ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie
gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung – auch für alle
künftigen Rechtsgeschäfte – als anerkannt. Abweichende
Bedingungen des Bestellers werden, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, nicht Bestandteil, auch wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende
Vereinbarungen, Nebenabreden sowie
nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn KT dem
schriftlich zustimmt. Mit
Vertragsabschluss sichert der Käufer zu,
dass das gekaufte Gerät ausschließlich für
gewerbliche Zwecke verwendet oder an gewerbliche Endverbraucher weiter
veräußert wird. Bei Geräten fremder Hersteller gelten hinsichtlich
Beschaffenheit, Bedienung und Gewährleistung
die Regeln des jeweiligen Herstellers. Mündliche Absprachen haben keine
Gültigkeit.
1. Angebote und Aufträge a) Angebote sind, sofern nicht anders
vereinbart, freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung anzusehen. b) Aufträge sind für
uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns bestätigt worden sind oder der
per Fax oder Email übergebenen
Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen
wurde. c) In Angeboten und
Auftragsbestätigungen angegebenen Maße und Leistungen des Liefergegenstandes
sind als annähernd zu betrachten. Geringfügige Abweichungen von Abbildungen,
Zeichnungen und Beschreibungen behalten wir uns vor. 2. Lieferung a) Angegebene Liefertermine sind
vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung freibleibend. b) Die Lieferzeit
beginnt mit dem Tage, an dem alle Einzelheiten über die Ausführung des
bestellten Liefergegenstandes festgelegt sind und die genauen Unterlagen
hierüber bei uns vorliegen. c) Aufträge werden
möglichst geschlossen geliefert. Können Aufträge zur geschlossenen Lieferung
nicht geschlossen ausgeliefert werden, erfolgt die Nachlieferung der rückständigen
Artikel separat oder mit einem der nächsten Aufträge. d)Sämtliche
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Terminlieferungen
werden ausdrücklich im Auftrag, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers
veranlasst. Alle Lieferungen sind auf Kosten von KT versichert. e) Werden bei der
Übergabe der Lieferung von der Transportperson an den Kunden der Verlust von
Teilen der Lieferung oder Transportschäden festgestellt, ist dieser Umstand auf
dem Lieferschein zu vermerken und die
Schäden zu beschreiben. Nachlieferungen durch KT können nur erfolgen, wenn
der Kunde KT den Transportverlust oder Schaden durch Übergabe oder
Übersendung einer Kopie des Lieferscheins, eines Eingangsprotokolls oder in
anderer Weise schriftlich bestätigt. f) Die Rücknahme
mangelfreier Ware erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung von KT und obliegt
der Entscheidung von KT. In diesem Fall bringt KT bei Gutschrifterteilung 10%
des Nettorechnungsbetrages, mindestens jedoch 40,- € Pauschalgebühr für
Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug. Für beschädigte Ware
wird ein entsprechender Betrag für die Instandsetzung berechnet. Fehlendes Zubehör,
wie Kabel, Verpackung, Bedienungsanleitungen, wird zusätzlich berechnet. g) Wenn auf Verlangen des Käufers eine
Änderung oder Abbestellung von in Sonderanfertigung/ Sonderbestellung in
Auftrag gegebener Geräte erfolgt, müssen die bis dahin entstandenen Kosten
und der entgangene Gewinn vom Käufer ersetzt
werden. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüchen
bleibt vorbehalten. h) KT wird unter
folgenden Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei: Im Falle höherer
Gewalt; sofern Lieferanten von KT aus von KT nicht zu vertretenden und nicht
vorhersehbaren Gründen nicht liefern können, obwohl das KT zugesichert wurde
oder wenn die Ersatzbeschaffung eines Artikels für KT nicht zumutbar ist. In
jedem Fall wird KT den Käufer umgehend informieren und etwa geleistete
Zahlungen erstatten. i) Nimmt der
Besteller den Liefergegenstand nicht an, so ist KT berechtigt, nach Setzen
einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Falle ist KT berechtigt, ohne
Nachweis eines Schadens pauschal 15 % des Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt
vorbehaltlich des Nachweises durch den Besteller, dass der im konkreten Fall
angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Daneben kann
KT auch wahlweise den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
j) Die
ordnungsgemäße Verwahrung des Liefergegenstandes von der Lieferung bis zu
seiner Aufstellung und Montage ist
Angelegenheit des Bestellers. KT haftet weder für Beschädigungen durch
unberufene Personen, noch für Wasser-, Feuer-, Witterungsschäden und Diebstahl. k) Sind KT Umstände
bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers in
Frage stellen, ist KT berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen
unbeschadet weitergehender Ansprüche gem. § 321 BGB zu verlangen oder die
Lieferung aufzuschieben oder zu streichen. Unabhängig davon gilt, dass die
gelieferte Ware generell bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KT
bleibt. 3. Montage, Programmierung, Mitwirkungs- und
Abnahmepflicht des Kunden a) Soweit
vereinbart, erfolgt die Montage des Liefergegenstandes durch Servicetechniker
oder beauftragte Personen. Die Verbindung des Liefergegenstandes mit den
bauseitigen, nach unseren Montageplänen bis in die unmittelbare Nähe des
Liefergegenstandes verlegten Versorgungsleitungen darf nur durch von KT beauftragtes
Personal erfolgen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Bestellers. Für die Einhaltung der allgemeinen und örtlichen Vorschriften bei
den bauseitigen Installationsarbeiten übernimmt KT keine Haftung. b) Wenn KT den
begründeten Verdacht hat, dass der
Käufer oder Personen seines Unternehmens Umprogrammierungen
an der Ware so vorgenommen haben, dass Grundfunktionen nicht mehr so
ablaufen, wie bei der Übergabe der Ware mit dem Käufer vereinbart, kann KT
die Wiederherstellung des Programmierzustandes auf Kosten des Käufers wieder
so vornehmen, wie das zur Herstellung der erwünschten Eigenschaften notwendig
ist. c) Der
Leistungserfolg einer Vertragsleistung für Hardware/Software kann wegen der
speziellen Eigenschaften oft nur im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem
Käufer erreicht werden. Der Käufer muss deshalb als wesentliche
Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich erforderliche Mitwirkungs- und Beistellleistungen
erbringen. Dazu gewährleistet der Besteller, dass das Personal von KT die
Möglichkeit hat, den Installationsort aufzusuchen und die für die
Installation notwendigen Arbeiten durchzuführen. Die erforderlichen
Programmierunterlagen für die Hard- und Software sind
rechtzeitig und eindeutig KT zu übergeben und spezielle Wünsche schriftlich
vorzugeben. Zulässig sind auch als Email oder auf Datenträger reproduzierbare
Unterlagen. Mündliche Absprachen sind nur zulässig, wenn diese als Video- oder
Tonträgeraufzeichnungen zusätzlich übergeben werden. Ein Bezug auf
Leistungsangaben in Modellprospekten gilt nur als vereinbart, wenn im Angebot
und der Auftragsbestätigung diese Leistung ausdrücklich von KT zugesichert
wurde. d) Der Käufer testet
jeden für ihn wichtigen Leistungsabschnitt auf Mängelfreiheit und auf
Verwendbarkeit in der konkreten Situation. Weitergehende Mitwirkungspflichten
des Mieters bleiben davon unberührt. e) Nach
durchgeführter Installation und Montage findet eine förmliche Abnahme statt.
Der Besteller oder ein Beauftragter muss anwesend sein. Sie darf nur wegen
wesentlicher Mängel, für welche die Sache angeschafft wurde, verweigert
werden. Die Abnahme ist in einem Abnahmeprotokoll oder auf dem Lieferschein
zu vermerken. Wenn das entfällt, gilt der unterschriebene Lieferschein als
Bestätigung für die erfolgte mängelfreie Abnahme. f) Für die Sicherung
von Daten ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Er kann diese
Leistung kostenpflichtig von KT ausführen lassen. Bei Datenverlust, auch für
bei KT gesicherte Daten, übernimmt KT keine Haftung (Haftungsausschluss). 4. Rechnung und Zahlung a) Die Preise verstehen sich einschließlich oder bei
entsprechender Vereinbarung auch
ausschließlich Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes und Einweisung des Bedienungspersonals, wie das im jeweils
zutreffenden Angebot aufgeführt ist. b) Rechnungsbeträge
sind 10 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nichts anders
vereinbart wurde. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum wird
2% Skonto gewährt, falls nicht zum Zeitpunkt der Zahlung andere fällige
Forderungen offen stehen oder im Angebot anderes vereinbart wurde. c) Wechsel und
Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des
Zahlungseingangs gutgeschrieben. Mitarbeiter von KT sind zur Endgegennahme
von Zahlungen für Rechnung von KT nur mit Inkassovollmacht berechtigt. |
d) Wird durch nicht
fristgerechte Zahlung des Käufers erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von KT
durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, kann KT für alle
bestehenden und noch nicht erfüllten Leistungen Zug-um-Zug oder
Sicherheitsleistung verlangen. Leistet der Käufer auch Ablauf einer von KT
gesetzten weiteren Zahlungsfrist nicht, kann KT vom Vertrag zurücktreten. In
diesem Falle werden ferner alle Forderungen von KT gegen den Käufer sofort
fällig, auch wenn Stundung oder Zahlungsfristen gewährt wurden. Der
gesetzliche Zinsanspruch von KT bleibt bestehen. 5. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte a) KT behält sich
das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
b) Der Käufer ist
berechtigt, die unter dem erweiterten
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiter zu
veräußern. c) Auf Verlangen,
insbesondere bei Gefährdung von Forderungen von KT, ist der Käufer
verpflichtet, auf Eigentumsrechte von KT und die Abtretung von Ansprüchen aus
dem Weiterverkauf den Drittschuldner hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren
Zahlung an KT zu veranlassen. d) Bei
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die von KT gelieferte Ware oder in
an KT abgetretene Forderungen hat der Käufer KT unverzüglich über die
Pfändung zu unterrichten und KT die für die Intervention notwendigen
Unterlagen zu übersenden (Pfandprotokoll des Gerichtsvollziehers,
eidesstattliche Erklärung des Käufers oder einer sachkundigen im Geschäft des
Käufers tätigen Person zwecks Glaubhaftmachung, dass die gepfändete Ware mit
der von KT gelieferten Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, identisch
ist). e) Bei
Überschreitung der Zahlungsziele, Zahlungsverzögerung sowie bei der
Gefährdung der Ansprüche von KT, ist KT berechtigt, nach erfolgter Setzung
einer Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu
verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches
bleibt davon unberührt. f) Dem Kunden ist
bekannt, dass die Firma Vectron Systems AG und die Firma Kassensysteme
Teichmann e. K. zur Sicherheit der Bezahlung der Ware ein Freischaltcodesystem
einsetzt. Der Freischaltcode begrenzt die Nutzung des Kassensystems bzw. der
Software auf eine voreingestellte Zeit, die sich am gewährten Zahlungsziel
orientiert. Die Parteien sind sich einig, dass es Vectron bzw. KT vorbehalten
bleibt, die unbegrenzte Freischaltung erst nach der Zahlung für das nur begrenzte Produkt zur
Verfügung zu stellen. g) Eine Versicherung
für unbezahlte Ware gegen jede Art von Risiken hat der Käufer auf eigene
Kosten abzuschließen. 6. Sachmängel und Gewährleistung a)
Gewährleistungsansprüche gegen KT aus dem Verkauf der Ware verjähren
innerhalb von einem Jahr, wenn die Ware gewerbsmäßig genutzt wird. b) Der Käufer hat
die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und, soweit es sich um Software
handelt, so zu testen, dass der damit verbundene Zweck für ihn erfüllt ist.
Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
nach ihrer Entdeckung, anzuzeigen und schriftlich zu rügen. Unterlässt der
Käufer die form- und fristgerechte
Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der
Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zuganges bei KT an. c) Mängelanzeigen
berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages, soweit
KT den Mangel nicht ausdrücklich anerkannt oder die
Gewährleistungsverpflichtung von KT nicht rechtskräftig festgestellt worden
ist. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung
vorzunehmen. Der Mangel ist exakt zu beschreiben. d) Bei begründeter
rechtzeitiger Rüge ist KT vorrangig zur Nacherfüllung (d.h. nach Wahl von KT)
zur Behebung des Mangels oder Ersatz- oder Nachlieferung berechtigt. Im Falle
des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. e) Die
Gewährleistung entfällt, wenn Fehler
der Ware darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer oder Nutzer den
Liefergegenstand fehlerhaft handhabt, Bedienungsanleitungen missachtet, von
KT nicht zugelassene Betriebsbedingungen zulässt / nutzt oder Betriebsmittel
und Anschlusskonfigurationen verwendet, die den Mangel hervorgerufen haben
oder von KT nicht autorisierte Eingriffe vorgenommen hat. f) Garantie und
Gewährleistung entfällt bei Gebrauchtware. g) Sollte die
Überprüfung ergeben, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht reproduzierbar
ist, hat der Kunde KT den Überprüfungsaufwand, mindestens 50,- € zzgl. MwSt. zu erstatten. h) KT übernimmt
keine Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware mit der beim Anwender vorhandenen
Hardware/Software oder mit im Markt erhältlicher Hardware/Software
zusammenarbeitet bzw. kompatibel ist. i) Für
Softwaremängel in der gelieferten Hardware oder für gelieferte Software
haftet KT nicht, soweit sie nicht die Funktion der Ware und den Nutzen
erheblich beeinträchtigen. In dem Fall wird KT in Zusammenarbeit mit dem
Lieferanten/Softwarehaus versuchen, den Mangel zu minimieren oder nach einer
angemessenen Frist abzustellen. j) Ratschläge und
Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität, und sonstiger
Leistungskennwerte, soweit sie über entsprechende Unterlagen von KT
(Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für KT nur verbindlich, wenn
KT sie dem Käufer schriftlich bestätigt hat. 7. Schadenersatzansprüche a) KT haftet auf
Schadenersatz wegen einer Pflichtverletzung - außer im Falle der Verletzung
einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) - nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist dem Umfang und der
Höhe nach auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt im gleichen
Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sie gilt nicht für Personenschäden. 8. Reparaturen a) Reparaturen, die
nicht auf Gewährleistungsansprüche zurückzuführen sind, werden gegen
Vergütung vorgenommen, wenn die Ware in geeigneter Verpackung frei Haus
angeliefert und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt wird. Andernfalls
wird die Ware auf Kosten des Käufers unbearbeitet zurückgesandt. Das gilt
auch für stark verschmutzte und beschädigte Ware. b) Sollte nach
Prüfung der retournierten Ware kein Fehler festgestellt werden, erhebt KT
eine Überprüfungspauschale von mindestens 50,- € zzgl. MwSt. c) Bei installierter
fremder Software/Hardware oder der Gefährdung der Ware oder der
Reparaturhilfsmittel durch Fremdsoftware / Viren hat KT das Recht, die
Reparatur abzulehnen oder sogar den entstandenen Schaden dem Kunden in
Rechnung zu stellen. Der Versand von Reparaturgeräten erfolgt per Nachnahme.
Die Versandkosten hat der Kunde zu tragen. Erfüllungsort für
Garantieansprüche ist der Firmenstandort von KT. Eine „Vor-Ort-
Austauschgarantie“ gilt nur für die Ware, wo das ausdrücklich zugesichert
wurde. 9. Sonstiges a) Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Streitigkeiten auch über die Entstehung und die Wirksamkeit
des Vertragsverhältnisses, ist für beide Teile Dresden. b) Soweit
Einzelbestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen und/oder eines von
KT geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder werden, wird
die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen
dadurch nicht berührt. c) Die Käufer werden
darauf hingewiesen, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen der
Verkaufsabwicklung und der von KT geführten Verkaufs- und Servicestatistik
zum internen Gebrauch gespeichert werden. Dazu gehören auch telefonische
Supportanfragen, die zum Zwecke der Lösung von Problemen und zum Nachweis der
Berechnung von telefonischer Beratung mit Einverständnis des Käufers/Kunden
auf Tonspeicher aufgezeichnet werden können. |