Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Firma Kassensysteme Teichmann, Inh. Christian Redo, im Folgendem „KT“ genannt)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allen Angeboten, Vereinbarungen und Lieferungen liegen ausschließlich

die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung – auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte – als anerkannt. Abweichende

Bedingungen des Bestellers werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, nicht Bestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende

Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn KT dem schriftlich zustimmt.   Mit Vertragsabschluss sichert der Käufer zu,

dass das gekaufte Gerät ausschließlich für gewerbliche Zwecke verwendet oder an gewerbliche Endverbraucher weiter veräußert wird. Bei Geräten fremder Hersteller gelten hinsichtlich

Beschaffenheit, Bedienung und Gewährleistung die Regeln des jeweiligen Herstellers. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

 

 

1.   Angebote und Aufträge

 

a) Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung anzusehen.

b) Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns bestätigt worden sind oder der per Fax oder Email übergebenen  Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen wurde.

c) In Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Maße und Leistungen des Liefergegenstandes sind als annähernd zu betrachten. Geringfügige Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen behalten wir uns vor.

 

2.   Lieferung

 

a) Angegebene Liefertermine sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung freibleibend.

b) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage, an dem alle Einzelheiten über die Ausführung des bestellten Liefergegenstandes festgelegt sind und die genauen Unterlagen hierüber bei uns vorliegen.

c) Aufträge werden möglichst geschlossen geliefert. Können Aufträge zur geschlossenen Lieferung nicht geschlossen ausgeliefert werden, erfolgt die Nachlieferung der rückständigen Artikel separat oder mit einem der nächsten Aufträge.

d)Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Terminlieferungen werden ausdrücklich im Auftrag, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers veranlasst. Alle Lieferungen sind auf Kosten von KT versichert.

e) Werden bei der Übergabe der Lieferung von der Transportperson an den Kunden der Verlust von Teilen der Lieferung oder Transportschäden festgestellt, ist dieser Umstand auf dem Lieferschein  zu vermerken und die Schäden zu beschreiben. Nachlieferungen durch KT können nur erfolgen, wenn der Kunde KT den Transportverlust oder Schaden durch Übergabe oder Übersendung einer Kopie des Lieferscheins, eines Eingangsprotokolls oder in anderer Weise schriftlich bestätigt.

f) Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung von KT und obliegt der Entscheidung von KT. In diesem Fall bringt KT bei Gutschrifterteilung 10% des Nettorechnungsbetrages, mindestens jedoch 40,- € Pauschalgebühr für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug. Für beschädigte Ware wird ein entsprechender Betrag für die Instandsetzung berechnet. Fehlendes Zubehör, wie Kabel, Verpackung, Bedienungsanleitungen, wird zusätzlich berechnet.

g) Wenn auf Verlangen des Käufers eine Änderung oder Abbestellung von in Sonderanfertigung/ Sonderbestellung in Auftrag gegebener Geräte erfolgt, müssen die bis dahin entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn vom Käufer ersetzt  werden. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 

h) KT wird unter folgenden Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei: Im Falle höherer Gewalt; sofern Lieferanten von KT aus von KT nicht zu vertretenden und nicht vorhersehbaren Gründen nicht liefern können, obwohl das KT zugesichert wurde oder wenn die Ersatzbeschaffung eines Artikels für KT nicht zumutbar ist. In jedem Fall wird KT den Käufer umgehend informieren und etwa geleistete Zahlungen erstatten.  

i) Nimmt der Besteller den Liefergegenstand nicht an, so ist KT berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Falle ist KT berechtigt, ohne Nachweis eines Schadens pauschal 15 % des Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt vorbehaltlich des Nachweises durch den Besteller, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Daneben kann KT auch wahlweise den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.

j) Die ordnungsgemäße Verwahrung des Liefergegenstandes von der Lieferung bis zu seiner  Aufstellung und Montage ist Angelegenheit des Bestellers. KT haftet weder für Beschädigungen durch unberufene Personen, noch für Wasser-, Feuer-, Witterungsschäden und  Diebstahl.

k) Sind KT Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, ist KT berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender Ansprüche gem. § 321 BGB zu verlangen oder die Lieferung aufzuschieben oder zu streichen. Unabhängig davon gilt, dass die gelieferte Ware generell bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KT bleibt.

 

3.   Montage, Programmierung, Mitwirkungs- und Abnahmepflicht des Kunden

 

a) Soweit vereinbart, erfolgt die Montage des Liefergegenstandes durch Servicetechniker oder beauftragte Personen. Die Verbindung des Liefergegenstandes mit den bauseitigen, nach unseren Montageplänen bis in die unmittelbare Nähe des Liefergegenstandes verlegten Versorgungsleitungen darf nur durch von KT beauftragtes Personal erfolgen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für die Einhaltung der allgemeinen und örtlichen Vorschriften bei den bauseitigen Installationsarbeiten übernimmt KT keine Haftung.

b) Wenn KT den begründeten  Verdacht hat, dass der Käufer oder Personen seines Unternehmens Umprogrammierungen an der Ware so vorgenommen haben, dass Grundfunktionen nicht mehr so ablaufen, wie bei der Übergabe der Ware mit dem Käufer vereinbart, kann KT die Wiederherstellung des Programmierzustandes auf Kosten des Käufers wieder so vornehmen, wie das zur Herstellung der erwünschten Eigenschaften notwendig ist.

c) Der Leistungserfolg einer Vertragsleistung für Hardware/Software kann wegen der speziellen Eigenschaften oft nur im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Käufer erreicht werden. Der Käufer muss deshalb als wesentliche Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich erforderliche Mitwirkungs- und Beistellleistungen erbringen. Dazu gewährleistet der Besteller, dass das Personal von KT die Möglichkeit hat, den Installationsort aufzusuchen und die für die Installation notwendigen Arbeiten durchzuführen. Die erforderlichen Programmierunterlagen für die Hard- und Software sind rechtzeitig und eindeutig KT zu übergeben und spezielle Wünsche schriftlich vorzugeben. Zulässig sind auch als Email oder auf Datenträger reproduzierbare Unterlagen. Mündliche Absprachen sind nur zulässig, wenn diese als Video- oder Tonträgeraufzeichnungen zusätzlich übergeben werden. Ein Bezug auf Leistungsangaben in Modellprospekten gilt nur als vereinbart, wenn im Angebot und der Auftragsbestätigung diese Leistung ausdrücklich von KT zugesichert wurde.

d) Der Käufer testet jeden für ihn wichtigen Leistungsabschnitt auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation. Weitergehende Mitwirkungspflichten des Mieters bleiben davon unberührt.

e) Nach durchgeführter Installation und Montage findet eine förmliche Abnahme statt. Der Besteller oder ein Beauftragter muss anwesend sein. Sie darf nur wegen wesentlicher Mängel, für welche die Sache angeschafft wurde, verweigert werden. Die Abnahme ist in einem Abnahmeprotokoll oder auf dem Lieferschein zu vermerken. Wenn das entfällt, gilt der unterschriebene Lieferschein als Bestätigung für die erfolgte mängelfreie Abnahme.

f) Für die Sicherung von Daten ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Er kann diese Leistung kostenpflichtig von KT ausführen lassen. Bei Datenverlust, auch für bei KT gesicherte Daten, übernimmt KT keine Haftung (Haftungsausschluss).

 

4.   Rechnung und Zahlung

 

a) Die Preise  verstehen sich einschließlich oder bei entsprechender Vereinbarung  auch ausschließlich Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes und Einweisung  des Bedienungspersonals, wie das im jeweils zutreffenden Angebot aufgeführt ist.

b) Rechnungsbeträge sind 10 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nichts anders vereinbart wurde. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, falls nicht zum Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offen stehen oder im Angebot anderes vereinbart wurde.

c) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des Zahlungseingangs gutgeschrieben. Mitarbeiter von KT sind zur Endgegennahme von Zahlungen für Rechnung von KT nur mit Inkassovollmacht berechtigt.

 

d) Wird durch nicht fristgerechte Zahlung des Käufers erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von KT durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, kann KT für alle bestehenden und noch nicht erfüllten Leistungen Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung verlangen. Leistet der Käufer auch Ablauf einer von KT gesetzten weiteren Zahlungsfrist nicht, kann KT vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle werden ferner alle Forderungen von KT gegen den Käufer sofort fällig, auch wenn Stundung oder Zahlungsfristen gewährt wurden. Der gesetzliche Zinsanspruch von KT bleibt bestehen.

 

5.   Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

 

a) KT behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

b) Der Käufer ist berechtigt, die  unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.

c) Auf Verlangen, insbesondere bei Gefährdung von Forderungen von KT, ist der Käufer verpflichtet, auf Eigentumsrechte von KT und die Abtretung von Ansprüchen aus dem Weiterverkauf den Drittschuldner hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an KT zu veranlassen.

d) Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die von KT gelieferte Ware oder in an KT abgetretene Forderungen hat der Käufer KT unverzüglich über die Pfändung zu unterrichten und KT die für die Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (Pfandprotokoll des Gerichtsvollziehers, eidesstattliche Erklärung des Käufers oder einer sachkundigen im Geschäft des Käufers tätigen Person zwecks Glaubhaftmachung, dass die gepfändete Ware mit der von KT gelieferten Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, identisch ist).

e) Bei Überschreitung der Zahlungsziele, Zahlungsverzögerung sowie bei der Gefährdung der Ansprüche von KT, ist KT berechtigt, nach erfolgter Setzung einer Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt davon unberührt.

f) Dem Kunden ist bekannt, dass die Firma Vectron Systems AG und die Firma Kassensysteme Teichmann e. K. zur Sicherheit der Bezahlung der Ware ein Freischaltcodesystem einsetzt. Der Freischaltcode begrenzt die Nutzung des Kassensystems bzw. der Software auf eine voreingestellte Zeit, die sich am gewährten Zahlungsziel orientiert. Die Parteien sind sich einig, dass es Vectron bzw. KT vorbehalten bleibt, die unbegrenzte Freischaltung erst nach der  Zahlung für das nur begrenzte Produkt zur Verfügung zu stellen.

g) Eine Versicherung für unbezahlte Ware gegen jede Art von Risiken hat der Käufer auf eigene Kosten abzuschließen.

 

6.   Sachmängel und Gewährleistung

 

a) Gewährleistungsansprüche gegen KT aus dem Verkauf der Ware verjähren innerhalb von einem Jahr, wenn die Ware gewerbsmäßig genutzt wird.

b) Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und, soweit es sich um Software handelt, so zu testen, dass der damit verbundene Zweck für ihn erfüllt ist. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, anzuzeigen und schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die form- und fristgerechte  Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zuganges bei KT an.

c) Mängelanzeigen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages, soweit KT den Mangel nicht ausdrücklich anerkannt oder die Gewährleistungsverpflichtung von KT nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Rücksendungen sind durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung vorzunehmen. Der Mangel ist exakt zu beschreiben.

d) Bei begründeter rechtzeitiger Rüge ist KT vorrangig zur Nacherfüllung (d.h. nach Wahl von KT) zur Behebung des Mangels oder Ersatz- oder Nachlieferung berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

e) Die Gewährleistung entfällt, wenn  Fehler der Ware darauf zurückzuführen sind, dass der Käufer oder Nutzer den Liefergegenstand fehlerhaft handhabt, Bedienungsanleitungen missachtet, von KT nicht zugelassene Betriebsbedingungen zulässt / nutzt oder Betriebsmittel und Anschlusskonfigurationen verwendet, die den Mangel hervorgerufen haben oder von KT nicht autorisierte Eingriffe vorgenommen hat. 

f) Garantie und Gewährleistung entfällt bei Gebrauchtware.

g) Sollte die Überprüfung ergeben, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht reproduzierbar ist, hat der Kunde KT den Überprüfungsaufwand, mindestens 50,- €  zzgl. MwSt. zu erstatten.

h) KT übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware  mit der beim Anwender vorhandenen Hardware/Software oder mit im Markt erhältlicher Hardware/Software zusammenarbeitet bzw. kompatibel ist.

i) Für Softwaremängel in der gelieferten Hardware oder für gelieferte Software haftet KT nicht, soweit sie nicht die Funktion der Ware und den Nutzen erheblich beeinträchtigen. In dem Fall wird KT in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten/Softwarehaus versuchen, den Mangel zu minimieren oder nach einer angemessenen Frist abzustellen. 

j) Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität, und sonstiger Leistungskennwerte, soweit sie über entsprechende Unterlagen von KT (Prospekte, Preislisten usw.) hinausgehen, sind für KT nur verbindlich, wenn KT sie dem Käufer schriftlich bestätigt hat.

 

7.   Schadenersatzansprüche

 

a) KT haftet auf Schadenersatz wegen einer Pflichtverletzung - außer im Falle der Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist dem Umfang und der Höhe nach auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sie gilt nicht für Personenschäden.

 

8.   Reparaturen

 

a) Reparaturen, die nicht auf Gewährleistungsansprüche zurückzuführen sind, werden gegen Vergütung vorgenommen, wenn die Ware in geeigneter Verpackung frei Haus angeliefert und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt wird. Andernfalls wird die Ware auf Kosten des Käufers unbearbeitet zurückgesandt. Das gilt auch für stark verschmutzte und beschädigte Ware.

b) Sollte nach Prüfung der retournierten Ware kein Fehler festgestellt werden, erhebt KT eine Überprüfungspauschale von mindestens 50,- € zzgl. MwSt.

c) Bei installierter fremder Software/Hardware oder der Gefährdung der Ware oder der Reparaturhilfsmittel durch Fremdsoftware / Viren hat KT das Recht, die Reparatur abzulehnen oder sogar den entstandenen Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Versand von Reparaturgeräten erfolgt per Nachnahme. Die Versandkosten hat der Kunde zu tragen. Erfüllungsort für Garantieansprüche ist der Firmenstandort von KT. Eine „Vor-Ort- Austauschgarantie“ gilt nur für die Ware, wo das ausdrücklich zugesichert wurde.

 

9.   Sonstiges

 

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten auch über die Entstehung und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses, ist für beide Teile Dresden. 

b) Soweit Einzelbestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen und/oder eines von KT geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt.

c) Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen der Verkaufsabwicklung und der von KT geführten Verkaufs- und Servicestatistik zum internen Gebrauch gespeichert werden. Dazu gehören auch telefonische Supportanfragen, die zum Zwecke der Lösung von Problemen und zum Nachweis der Berechnung von telefonischer Beratung mit Einverständnis des Käufers/Kunden auf Tonspeicher aufgezeichnet werden können.